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Freitag, 19. Juli 2019

Panoramafreiheit in Deutschland und Europa

Hallo Fotofreunde!!

Wenn man gerne in der Öffentlichkeit fotografiert ist es ratsam sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Bestimmungen auseinander zu setzen.
Besonders jetzt, wo Sommerferien sind und viele in den Urlaub fahren.

Ich habe mich daher mal auf die Suche nach einer Übersicht gemacht und diese hier gefunden.


Wenn du gerne Straßenfotografie betreibst ist, zumindestens in Deutschland, zu beachten das ausschließlich dauerhaft in der Öffentlichkeit befindliche Kunstwerke der Panoramafreiheit unterliegen. Kunstwerke die nur zeitweilig ausgestellt werden oder mobil sind unterliegen nicht der Panoramafreiheit.
Falls ihr euch nicht sicher seit was ihr fotografieren und veröffentlichen dürft, nutzt am besten die Suchoption im Internet. Dort findet ihr i.R. viele Hinweise was erlaubt ist und was nicht.

Auf jeden Fall wünsche ich euch einen schönen Urlaub und solltest du einen Fotoblog betreiben, würde ich mich freuen wenn du mir einen Link in den Kommentaren hinterlässt.
Ich komme dich dann auf jeden Fall besuchen......

Liebe Grüße von

Andrea

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